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Abschlüsse der Gesamtschule§ 15 (3) des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) regelt die Frage der Schulabschlüsse der Gesamtschule: § 15 (3) Die integrierte Gesamtschule führt ihre Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 in einem weitgehend gemeinsamen Bildungsgang bis zum Ende der Sekundarstufe 1 und vermittelt deren Abschlüsse und Berechtigungen. Innere und äußere Differenzierung ermöglichen ein Offenhalten des individuell erreichbaren Abschlusses bis zum Ende der Sekundarstufe 1. Der Unterricht wird nach Jahrgangsstufen zunehmend in Kursen erteilt und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern damit eine Schwerpunktbildung entsprechend ihren Leistungen und ihren Neigungen. Das heißt: Die integrierte Gesamtschule ist in der Sekundarstufe 1 eine Schule für alle Schülerinnen und Schüler, die in die Klasse 5 versetzt wurden. Sie umfasst in der Sekundarstufe 1 die im gegliederten Schulwesen getrennten Bildungsgänge der Haupt- und Realschule sowie des Gymnasiums und erteilt deren Abschlüsse und Berechtigungen. Die integrierte Gesamtschule ermöglicht ihren Schülerinnen und Schülern eine ihren Leistungen und Neigungen entsprechende Ausbildung und Schwerpunktbildung, die sie befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg in berufs- oder studienqualifizierenden Bildungsgängen oder an einer Hochschule fortzusetzen. Die Arbeit in den Jahrgangsstufen 9 und 10 ist in besonderer Weise durch die Vorbereitung auf die Abschlüsse der Sekundarstufe 1 einschließlich der Versetzung in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe und den Einstieg in eine Berufsausbildung und weiterführende Bildungsgänge geprägt (aus: Bildungsplan 2001). In der Gesamtschule können also alle Abschlüsse der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums erreicht werden:
Gesamtschulen gibt es in fast allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb haben die Kultusminister zur gegenseitigen Anerkennung der an Gesamtschulen erworbenen Abschlüsse eine Vereinbarung getroffen. Die Abschlüsse der Gesamtschulen werden in allen Bundesländern anerkannt. Die Oberstufe der Gesamtschule arbeitet nach den Richtlinien und Lehrplänen des Gymnasiums. Das an der Gesamtschule erworbene Abitur unterscheidet sich nicht von dem des Gymnasiums. |
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